Politik in Österreich
Das politische System in Österreich: Ein kurzer Überblick
Österreich ist, wenn man seine Regierungsform betrachtet, eine parlamentarische Demokratie (repräsentative Demokratie). Der Staat ist nach dem bundesstaatlichen Prinzip organisiert. Er besteht aus neun Bundesländern. Da Österreich eine föderale Struktur aufweist, liegt die Gesetzgebung sowohl beim Bundesparlament in Wien, als auch bei den sogenannten Landtagen der einzelnen Bundesländer. Im Wesentlichen gibt es fünf verschiedene politische Parteien (SPÖ, ÖVP, FPÖ, BZÖ und Die Grünen).
Staatsform und internationale Gemeinschaften
Bei der österreichischen Staatsform handelt es sich um eine parlamentarische Bundesrepublik. Seit dem Jahr 1922 besteht das Land aus den neun Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Kärnten, Oberösterreich, Niederösterreich, Steiermark, Burgenland und Wien. Die Regierungsform lässt sich als parlamentarische Demokratie beschreiben. Seit 1995 ist Österreich Mitglied der EU. Außerdem ist Österreich seit 1955 Mitglied der Vereinten Nationen.
Politisches System in Österreich
Da Österreich eine föderale Struktur aufweist, liegt die Gesetzgebung sowohl beim Bundesparlament in Wien, als auch bei den sogenannten Landtagen der einzelnen Bundesländer. Das Staatsoberhaupt in Österreich ist der Bundespräsident. Er wird direkt durch das Volk für sechs Jahre gewählt. Die Bundesgesetzgebung wird gemeinsam von Nationalrat und Bundesrat, welcher von den Landtagen beschickt wird, gemeinsam ausgeübt. Wobei die Rolle des Bundesrats bei der Gesetzgebung stark eingeschränkt ist. Der Bundesrat verfügt über ein suspensives Vetorecht. Das bedeutet, dass ein Gesetz, das den Nationalrat bereits passiert hat, welches der Bundesrat allerdings ablehnt, nochmals im Nationalrat diskutiert werden muss. Beharrt der Nationalrat auf dem Gesetz, so tritt es in Kraft. Der Nationalrat mit seinen 183 Abgeordneten ist somit also der wichtigste Bestandteil des österreichischen Zweikammersystems und wird nach dem allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahlrecht von allen über 16 jährigen Staatsbürgern gewählt. In Österreich gilt dabei das Verhältniswahlrecht. Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre. Nach einer Wahl wird normalerweise der Spitzenkandidat der stimmenstärksten Partei vom Bundespräsidenten mit der Regierungsbildung beauftragt. Dieser wird in aller Regel auch Bundeskanzler. In weiterer Folge wird die Bundesregierung, welche aus Bundeskanzler, Vizekanzler und allen sonstigen Ministern besteht, vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt. Der Bundespräsident kann Vorschläge auch ablehnen. Die Gesetzgebung in den Bundesländern obliegt dem Landtag. Dieser wir von den Bürgern und Bürgerinnen des jeweiligen Bundeslandes gewählt.
Besonderheiten des politischen Systems in Österreich
Als Eigenheit der politischen Landschaft Österreichs können die öffentlich-rechtlichen Interessensvertretungen mit Pflichtmitgliedschaft gesehen werden. Sie werden auch als Kammern bezeichnet. Als die „großen Kammern“ gelten die Wirtschaftskammer, die Kammer für Arbeiter und Angestellte und die Landwirtschaftskammer. Daneben gibt es die als Vereine organisierte Industriellenvereinigung, den österreichischen Gewerkschaftsbund und den Bauernbund. Wird ein Gesetzentwurf als Regierungsvorlage ausgearbeitet, so erfolgt ein Begutachtungsverfahren, bei dem die Kammern beispielsweise Änderungsvorschläge einbringen. Die großen Interessenvertretungen werden als Sozialpartner bezeichnet. Bei Streitfragen suchen sie gemeinsam nach Kompromissen. Durch diese Sozialpartnerschaft sind Streiks in Österreich sehr selten. Gelegentlich werden sie als nicht gewählte Nebenregierung bezeichnet, weshalb Österreich häufig als „Kammerstaat“ in der Kritik steht.
Parteien in Österreich
In Österreich gibt es im Wesentlichen fünf verschiedene politische Parteien. Es sind dies die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ), die Österreichische Volkspartei (ÖVP), die rechtspopulistische Freiheitliche Partei Österreich (FPÖ), das Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ), welches versucht, sich als rechtsliberale Wirtschaftspartei zu positionieren, und die Grünen. Neben den im Nationalrat vertretenen Parteien gibt es auch einige Parteien, welche nur in den Landtagen eine gewisse Rolle spielen. So ist beispielsweise die Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ) nur im Landtag der Steiermark vertreten, nicht aber im Nationalrat oder einem der weiteren acht lokalen Parlamente. Andere Beispiele für nur in einzelnen Landtagen tätige Parteien sind die Liste Burgenland (Burgenland), die Freiheitlichen in Kärnten (FPK) und das Bürgerforum Tirol (FRITZ).
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