Politik der Republik San Marino

Parlamentarisch-repräsentative Demokratie

Gemäß der Verfassung San Marinos, der ältesten republikanischen Verfassung der Welt, ist das politische System eine parlamentarisch-repräsentative Demokratie. Seit 1243 hat San Marino stets zwei Staatsoberhäupter, die kollegial amtierenden, sogenannten Capitani Reggenti („regierende Hauptleute“ oder „regierende Kapitäne“). Sie regieren jeweils sechs Monate und werden vom Parlament gewählt. Die Amtseinführung findet jeweils am 1. April und 1. Oktober eines Jahres statt. Die Capitani Reggenti repräsentieren, angelehnt an die Konsuln der Römischen Republik, den Staat und agieren als höchste Bürgen für die Einhaltung der verfassungsmäßigen Ordnung.

Staatsordnung und politische Ämter

Regierungschef San Marinos ist der Außenminister. Gesetzgebende Gewalt ist der direkt vom Volk gewählte Große und Allgemeine Rat (Consiglio Grande e Generale). Er besteht aus 60 Ratsherren, in deren Wirkungsbereich sämtliche Versammlungen der Volksvertretung fallen. Die Amtsperiode beträgt 5 Jahre. Der Rat ernennt die Capitani Reggenti und genehmigt den Staatshaushalt. Der Staatskongress (Congresso di Stato) trägt die exekutive Gewalt. Seine zehn Minister (Segretari di Stato) werden vom Großen und Allgemeinen Rat auf fünf Jahre ernannt. Auffällig ist, dass die Bereiche Kultur und Justiz zusammengefasst werden. Angesichts der sehr geringen Kriminalitätsrate in San Marino nimmt letzterer Bereich allerdings kaum Bedeutung ein. Für die judikative Gewalt ist der Rat der 12 (Consiglio dei XII) verantwortlich, ebenfalls vom Consiglio Grande e Generale auf fünf Jahre gewählt. Die neun Gemeinden (Castelli) haben jeweils einen vom den Einwohnern gewählten Gemeinderat (Giunta), dessen Vorsitz der auf fünf Jahre gewählte Capitano übernimmt.




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